
Wer seinem Kind Instagram erlauben will, sollte auf jedem Fall Einstellungen vornehmen. Wichtig dabei ist aber: Keine technische Lösung bietet hundertprozentigen Schutz. Umso bedeutsamer ist das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern.
Generell gilt: Um Einstellungen vorzunehmen, muss ein Instagram-Konto angelegt werden – egal ob in der App oder im Browser.
Ein Instagram Profil kann man auf öffentlich oder privat stellen. Während die Inhalte von öffentlichen Profilen für alle sichtbar sind, bleiben Fotos, Videos und Stories privater Profile nur für Follower*innen dieses Profils einsehbar. Um einem privaten Profil zu folgen, muss eine Anfrage gestellt und bestätigt werden. Damit kann man kontrollieren, wer die eigenen Inhalte sieht. Darüber hinaus lässt sich noch weiter einzugrenzen, welche Follower*innen beziehungsweise Freund*innen die eigenen Instagram-Stories sehen dürfen.
Auch die Nachrichtenfunktion kann eingeschränkt werden, so dass beispielsweise nur Follower*innen Nachrichten an das Profil schicken können. Die Nachrichtenfunktion lässt sich auch komplett deaktivieren.
Wird beim Anlegen des Instagram-Kontos ein Alter zwischen 13 und 17 Jahren angegeben, erstellt Instagram automatisch ein Teen-Konto mit unterschiedlichen Voreinstellungen. Die Voreinstellungen können ein gewisses Maß an Sicherheit bieten, sie können aber auch leicht umgangen werden, indem ein falsches Alter angegeben wird.
Teen-Konten sind automatisch auf privat gestellt. Während die Inhalte von öffentlichen Profilen für alle sichtbar sind, bleiben Fotos, Videos und Stories privater Profile nur für Follower*innen dieses Profils einsehbar. Um einem privaten Profil zu folgen, muss eine Anfrage gestellt und bestätigt werden. Damit kann man kontrollieren, wer die eigenen Inhalte sieht.
Weitere Schutzfunktionen sind eine stärkere Filterung sensibler Inhalte sowie Begrenzungen, wer Jugendliche markieren oder erwähnen darf. Nach 60 Minuten täglicher Nutzung erinnert Instagram daran, die App zu schließen, und Benachrichtigungen werden nachts automatisch stummgeschaltet.
Viele Einstellungen lassen sich anpassen – beispielsweise wer Nachrichten senden darf, wer Stories sehen kann oder wer das Profil markieren und erwähnen darf. Deshalb lohnt es sich, die Privatsphäre-Einstellungen gemeinsam mit ihrem Kind anzusehen und zu besprechen, welche Funktionen aktiv sein sollten. Eine Möglichkeit hierfür ist die Elternaufsicht.
Für Jugendliche gelten je nach Alter unterschiedliche Regelungen:
13 bis 15 Jahre: Ohne Elternaufsicht können die strengeren Schutzvorgaben nicht gelockert werden. Eine Lockerung ist nur mit verknüpfter Elternaufsicht und Zustimmung der Eltern möglich.
16 bis 17 Jahre: Ohne Elternaufsicht können Jugendliche die Schutzeinstellungen selbst ändern. Wird die Elternaufsicht aktiviert, müssen auch sie Änderungen von den Eltern genehmigen lassen.
Mit dem 18. Geburtstag endet die Elternaufsicht automatisch und das Teen-Konto wird in ein reguläres Erwachsenenkonto umgewandelt.
Um die auf Instagram verbrachte Zeit im Auge zu behalten und gegebenenfalls einzuschränken, können Zeitlimits und Pausenzeiten festgelegt werden. In diesem Fall erhalten die Nutzer*innen eine Aufforderung, eine Pause einzulegen und die App zu schließen. Außerdem kann es helfen, weitere Benachrichtigungen von Instagram zu deaktivieren, um möglichst wenig Anreize zu schaffen, die App zu öffnen.
Auch auf Instagram gilt: Unangemessene Kommentare, Accounts oder Nachrichten können gemeldet und blockiert werden. Diese werden anschließend überprüft und gegebenenfalls gelöscht. Weitere Informationen gibt es bei Instagramopen_in_new.
Mit der Elternaufsicht von Instagram können Eltern ihre Kinder bei der Nutzung der App begleiten. Die Elternaufsicht ermöglicht einen Überblick über die Follower*innen des Profils ihres Kindes sowie über die Profile, denen das Kind selbst folgt. Außerdem können Eltern einsehen, wie viel Zeit ihr Kind auf Instagram verbringt und Zeitlimits setzen. Meldet das Kind zudem einen Beitrag oder ein Profil bei Instagram, kann es entscheiden, ob die Eltern über den Meldevorgang informiert werden sollen. Die geposteten Bilder, Reels und Stories werden den Eltern nicht angezeigt, sofern das Profil des Kindes privat ist und die Eltern ihm nicht folgen. Ebenso haben sie keinen Einblick in die Privatnachrichten des Kindes. Mehr zur Elternaufsicht bei Instagramopen_in_new.